Führerscheinklassen D
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge,
- die zur Beförderung mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter
- 23 Jahre:
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
- 21 Jahre:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
- für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
- für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden
- 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
- 18 Jahre:
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
- 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Fahrgäste
Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Die Fahrerlaubnis der Klasse D wird auf 5 Jahre befristet erteilt.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- eine augenärztliche Untersuchung
- einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
- einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)
Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein.
Führerscheinklasse DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Es ist jedoch folgendes zu beachten:
- Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter
- 23 Jahre:
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
- 21 Jahre:
- nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km
- für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
- für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden
- 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
- 18 Jahre:
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
- 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Fahrgäste
Der Erwerb der Klasse DE setzt den Vorbesitz der Klasse D voraus.
Die Fahrerlaubnis der Klasse DE wird auf 5 Jahre befristet erteilt.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ein Führungszeugnis
- ein Passbild
- eine augenärztliche Untersuchung
- einen Nachweis der körperlichen Eignung, sowie der besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Konzentrationsleistung und Reaktionsfähigkeit
- durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU
- einen Erste Hilfe Kurs (bei Erweiterung nur dann, wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde)
Die Nachweise der Untersuchungen dürfen bei Antragstellung max. 1 Jahr alt sein
